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Das Europäische Sprachenportfolio für blinde und sehbehinderte Menschen

Inhalt :
  1. Einleitung
  2. Sprachenpass
  3. Sprachenbiographie
  4. Dossier
  5. Leitfaden für Nutzerinnen und Nutzer
  6. Zusatz für Lehrkräfte

Zertifizierte Modellnr. 108.2010
Elektronisches ESP

Dieses Modell des Europäischen Sprachenportfolios wurde unter der Projektnr. 225869-CP-1-2005-1-BG-LINGUA-L2 entwickelt

Das Projekt wurde von Euroinform (Bulgarien) in Zusammenarbeit mit der Projektpartnerschaft initiiert


Dieses Projekt wurde mit Unterstützung der Europäischen Kommission finanziert.
Die Verantwortung für den Inhalt dieser Veröffentlichung (Mitteilung) trägt allein der Verfasser; die Kommission haftet nicht für die weitere Verwendung der darin enthaltenen Inhalte.



Einleitung

Das Europäische Sprachenportfolio (ESP) ist ein Dokument, mit dem diejenigen, die eine Sprache erlernen oder erlernt haben - ob in der Schule oder außerhalb der Schule -, ihr Sprachenlernen und ihre kulturellen Erfahrungen aufzeichnen und darüber reflektieren können.

Es kann verwendet werden, um (a) Ihren Kenntnisstand darzustellen, etwa für jemanden, der einen Nachweis Ihrer Sprachkompetenz benötigt, und (b) den Lern- und Lehrprozess zu unterstützen, indem es Ihnen eine Basis dafür zur Verfügung stellt, über Ihren Lernprozess zu reflektieren und ihn mit einer Lehrerin bzw. einem Lehrer zu besprechen.

Das Europäische Sprachenportfolio besteht aus drei Teilen. Es beinhaltet Folgendes:
  1. Einen Sprachenpass, den Sie regelmäßig aktualisieren. Eine vollständige Beschreibung der Funktionsweise finden Sie im Abschnitt „Sprachenpass“ des Leitfadens für Nutzerinnen und Nutzer.
  2. Eine detaillierte Sprachenbiografie, die Ihre Erfahrungen in jeder Sprache beschreibt und die dazu dient, von Ihnen, dem Lernenden bzw. der Lernenden, bei der Planung und Bewertung des Fortschritts geführt zu werden. Eine vollständige Beschreibung der Funktionsweise finden Sie im Abschnitt „Sprachbiografie“ des Leitfadens für Nutzerinnen und Nutzer.
  3. Ein Dossier, in dem Beispiele der persönlichen Arbeit gesammelt werden können, um die eigenen Sprachkompetenzen darzustellen. Eine vollständige Beschreibung der Funktionsweise finden Sie im Leitfaden.

Besitzt man ein Europäisches Sprachenportfolio, so kann das etwa in Situationen helfen, in denen man sich um einen Arbeitsplatz in einem Bereich bewirbt, in dem die Hauptsprache nicht Ihre eigene Muttersprache ist. Es stellt eine unmittelbare und umfassende Aufzeichnung in Bezug auf jeden Aspekt Ihrer sprachlichen Fertigkeiten und der interkulturellen Erfahrung zur Verfügung, ob diese formal erlernt wurden oder Sie sich diese beim Aufwachsen, durch persönlichen Kontakt oder bei einem Aufenthalt in einer bestimmten Sprachgemeinschaft angeeignet haben.

Alle aufgezeichneten Kenntnisse beziehen sich auf die weithin anerkannte Selbsteinschätzungsskala des Europarates, die mit „Ich kann…“-Aussagen für jede der fünf unterschiedlichen sprachlichen Fertigkeiten auf jeder der sechs definierten Niveaus arbeitet. Mehr dazu später.

Spezielle Überlegungen für dieses Europäische Sprachenportfolio

Portfoliomodelle unterscheiden sich nach Ländern und Ausbildungskontexten. Jedes Land bzw. jede Organisation innerhalb des Europarates kann zur Validierung eine Version für eine bestimmte Altersgruppe (z. B. Kinder, Jugendliche oder Erwachsene), für einen bestimmten Zweck (z. B. beruflich oder aber auch speziell für einen Arbeitsbereich wie Tourismus oder Bankgewerbe) und, wie im Falle dieser Version, für Ihren besonderen Umgang mit Dingen als blinde oder sehbehinderte Person, einreichen.

In Ihrer Version werden Ihre speziellen Umstände als blinde oder sehbehinderte Person berücksichtigt.

  1. Für die Ausübung bestimmter Sprachaufgaben sind bestimmte blinden- bzw. sehbehindertenspezifische Hilfsmittel erforderlich. Ein wichtiges Hilfsmittel ist die Brailleschrift sowie die zu seiner Nutzung notwendigen Technologien. Zu weiteren Hilfsmitteln zählen u.a. Lesehilfen, wie Bildschirmauslesegeräte (setzen Text in Sprache um) oder Braillezeilen, und für sehbehinderte Menschen verschiedene Vergrößerungsssysteme.
  2. Das Bestehen von Einschränkungen sowohl in Bezug auf produktive (Ausdruck) als auch auf rezeptive (Verstehen) sprachliche Fertigkeiten, die eventuell bestimmte Sprachhandlungen (z. B. Interpretation des Gesichtsausdrucks) entweder unmöglich oder deren Ausführung langsamer (z. B. Lesen eines langen Textes) machen.
  3. Die Tatsache, dass Sie, wenn Sie von Geburt an blind sind, kein sensorisches Konzept für viele visuell beschreibende Wörter besitzen und daher eher beschreibende Wörter in Zusammenhang mit Berührung und Hören verwenden und eher nicht auf farbliche und zweidimensionale Formenbeschreibungen durch sehende Sprecherinnen und Sprecher reagieren.

An verschiedenen Stellen im Portfolio wird an die oben erwähnten speziellen Bedingungen erinnert, manchmal bei den einzelnen Leistungsbeschreibungen und manchmal einfach in Form von Abschnittsüberschriften.

Darstellung dieses Europäischen Sprachenportfolios

Eine Besonderheit des Leitfadens für Nutzerinnen und Nutzer und der Begleitdokumente ist die Art und Weise, in der die Inhalte dargestellt werden.

Am Anfang jedes Abschnittes wird Ihnen jeweils erklärt, was Sie zu erwarten haben, sodass Sie den Text nicht voraus zu lesen brauchen. Jeder Einleitungsabschnitt fasst sorgfältig die folgenden Unterabschnitte zusammen und es ist deutlich zu erkennen, wenn Sie von einem Unterabschnitt zum anderen gelangen.

Der gesamte Text steht in Form von Absätzen und nicht als Tabelle zur Verfügung, sodass es kein Problem gibt, den Informationen über die Seite zu folgen. Das nächste steht immer unterhalb.

Gleichberechtigung

Im Text und zum besseren Verständnis werden Sie, die Eigentümerin bzw. der Eigentümer des Europäischen Sprachenportfolios, als blinde oder sehbehinderte Nutzerin bzw. Nutzer bezeichnet.

Wenn es darum geht, ein bestimmtes Fertigkeitsniveau zu erreichen, wird Ihre Leistung ähnlich eingeschätzt, wie die jeder anderen Person. Manchmal gibt es Aufgaben, die eine sehbehinderte oder blinde Nutzerin oder ein Nutzer nicht lösen kann. In anderen Fällen kann die Verwendung von sehbehinderten- und blindenspezifischen Hilfsmitteln Ihre Geschwindigkeit oder Genauigkeit bei einer Aufgabe beeinträchtigen. Diese Einschränkungen werden bei der Bewertung des Niveaus berücksichtigt. Abgesehen davon folgt die Komplexität der Sprache, die Sie verstehen und produzieren sollen, genau der Definition. Das Komplexitätsniveau Ihrer Sprachproduktion bzw. Ihres -verstehens wird von den Beschreibungen bzw. Deskriptoren in der Selbsteinschätzungsskala (Abschnitt Sprachenpass) definiert.

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